Prävention

Es gibt keine einfachen Lösungen für ein kompliziertes Thema...

Seit einigen Jahren wird das Thema des sexuellen Missbrauchs in der Kirche mehr und mehr in den Medien präsent. Betroffene kommen zu Wort und die Kirche zieht als Institution zunehmend Konsequenzen.

Neu ist das Thema des sexuellen Missbrauches nicht, neu ist aber, dass es in der Kirche nun unübersehbar zum Inhalt öffentlicher Debatten wird. Bischof Heiner Wilmer hat inzwischen „externe Fachleute mit der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt- und Machtmissbrauch beauftragt“ ( www.praevention.bistumhildesheim.de ) und damit ein wichtiges Signal in Richtung einer umfassenden Aufarbeitung gesetzt. Er stellt mit der Formulierung des „Machtmissbrauchs“ auch die Rolle der Institution in den Fokus. In der Forschung über das Thema des sexuellen Missbrauches in Institutionen werden seit Jahren verschiedene Einflussfaktoren diskutiert: diejenigen der Täter und Täterinnen und diejenigen der Institutionen, in denen der Missbrauch stattfindet.

Folgende Punkte gelten als maßgeblich: autoritäre oder diffuse Strukturen, Abhängigkeitsverhältnisse, unklare Verhaltensregeln in Bezug auf Nähe und Distanz, tabuisierte Sexualität, fehlende Beschwerdekultur. Dies betrifft im Übrigen neben der Institution „katholische Kirche“ auch evangelische Kirchen, Kinderheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Sportvereine, Schulen usw.. Der Verein „Zartbitter e. V.“ ( www.zartbitter.de ) engagiert sich bereits seit Mitte der 80er Jahre für Aufklärung, Aufarbeitung und Prävention zum Thema „sexueller Missbrauch“, hier finden sich umfassende Informationen.

Das Bistum Hildesheim hat sich neben der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle zu umfangreichen Präventionsmaßnahmen entschieden. Es wurde die „Fachstelle für Prävention“ ins Leben gerufen, die tragfähige Aufarbeitungs- und Präventionsprogramme, Fortbildungen und Beratungen anbietet ( www.praevention.bistumhildesheim.de ).

Darüber hinaus wurde für jede Pfarrgemeinde eine Präventionsfachkraft gewählt und in der Fachstelle geschult. In den Pfarrgemeinden wurden Arbeitskreise zum Thema „Prävention“ gebildet, mit dem Ziel ein jeweils auf die örtlichen Gegebenheiten der Gemeinde zugeschnittenes „institutionelles Schutzkonzept“ zu entwerfen. Es fanden in den vergangenen Jahren bereits regelmäßig Schulungen zum Thema „sexueller Missbrauch“ statt . Im Folgenden möchten wir, der Arbeitskreis für Prävention, uns vorstellen und über den aktuellen Stand der Entwicklung des Schutzkonzepts in der Kirchengemeinde Uelzen berichten.

Der Arbeitskreis für Prävention besteht aus engagierten Mitgliedern aller vier Gemeinden und hat sich im Mai 2017 zum ersten Mal getroffen. Mit dabei waren: Erika Hesse, Verena Strieder, Rosa und Andreas Hebestreit, Beate Sackarndt, Herbert Kleinpass, Anna-Maria Holthuis, Wika Posniak, Miriam Bleibel, Pater Piotr Stepniak, Pater Adalbert Chmielowiec. Miriam Bleibel hat im Januar 2017 in Hildesheim an der Schulung zur Präventionsfachkraft in Hildesheim teilgenommen und die Treffen koordiniert. Während der dann folgenden Monate begann der Arbeitskreis, sich der Aufgabe der Entwicklung eines „Institutionellen Schutzkonzepts“, zugeschnitten auf unsere Gemeinde, zu stellen. Es wurde eine „Risikoanalyse“ durchgeführt, ein standardisiertes Verfahren, in dem jeweils bezogen auf unsere vier Kirchorte relevante Fragestellungen (z. B. Angebote für Kinder und Jugendliche, Personalverantwortung, räumliche Gegebenheiten, Feedbackkultur) reflektiert wurden. Basierend hierauf wurde ein für unsere Pfarrgemeinden zugeschnittener Verhaltenskodex erarbeitet. Der Verhaltenskodex wurde im letzten Jahr im Pfarrgemeinderat vorgestellt und einstimmig angenommen. Nach einer kleinen Korrektur durch die Fachstelle für Prävention in Hildesheim kann er nun „offiziell“ eingesetzt werden.

Der Verhaltenskodex ist ein wichtiger Teil des Schutzkonzepts. Das gesamte Schutzkonzept unserer Gemeinde besteht aus folgenden Maßnahmen, die für alle haupt- und ehrenamtlich Beschäftigten, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, gelten:

  • Kenntnis und Unterzeichnung des Verhaltenskodex
  • Teilnahme an einer Präventionsschulung (alle 5 Jahre)
  • Abgabe eines erweiterten, polizeilichen Führungszeugnisses und einer Selbstauskunftserklärung
  • Verpflichtung gegenüber der Kinder- und Jugendschutzerklärung

Die Präventionsschulungen werden seit ein paar Jahren regelmäßig in unserer Gemeinde angeboten, und sind von vielen schon besucht worden. In der nächsten Zeit werden die oben genannten Maßnahmen nun systematisch implementiert. Einerseits mag die „Strenge“ dieser Maßnahmen befremdlich erscheinen – andererseits versprechen wir uns dadurch eine Kultur von Transparenz und Achtsamkeit im Hinblick auf das Thema des „sexuellen Missbrauches“ und tragen dazu bei, dass in Zukunft Straftaten verhindert werden. Die vorgestellten Maßnahmen sind für jede Gemeinde unseres Bistums verpflichtend.  

Wir werden an diesem Ort und in unserem Pfarrbrief über weitere konkrete Schritte berichten.

In Kürze werden an diesem Ort auch alle oben angesprochenen Dokumente veröffentlicht sowie unmittelbare Kontaktmöglichkeiten zu den oben genannten Ansprechpartnern geschaffen.

Weitere, umfangreiche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bistums:

www.praevention.bistum-hildesheim.de


Unsere Präventionsfachkraft stellt sich vor

Ingrid Winter

Mein Name ist Ingrid Winter und ich bin die Präventionsbeauftragte der Katholischen Gemeinde Uelzen und deren Kirchorte. Das bedeutet, Sie können sich bei Fragen oder Sorgen im Bereich sexueller Gewalt jederzeit an mich wenden.

Ich bin 61 Jahre alt, Mutter von fünf Kindern, Krankenschwester und Ehrenamtliche in unserer Gemeinde. Mich beschäftig dieses Thema seit dem es sich 2010 von seiner schrecklichsten Seite zeigte und ich möchte gerne Zuhörerin und Helferin für Sie sein.

Die Aufgaben der Präventionsfachkraft stellen einen Teil des Schutzkonzepts dar, und sind im folgenden – wie sie vom Bistum Hildesheim vorgesehen sind - aufgelistet:

Aufgaben der Präventionsfachkraft vor Ort

  • kennt die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen sowie interne und externe Beratungsstellen und kann Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige darüber informieren
  • fungiert als Ansprechpartner für Mitarbeitende sowie ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt
  • berät und unterstützt den Rechtsträger bei der Erstellung und Umsetzung der institutionellen Schutzkonzepte
  • bemüht sich um die Platzierung des Themas in den Strukturen und Gremien des Rechtsträgers
  • berät bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten und Maßnahmen für Minderjährige aus Sicht der Prävention gegen sexualisierte Gewalt
  • trägt mit Sorge dafür, dass bei Angeboten und Maßnahmen für Minderjährige qualifizierte Personen zum Einsatz kommen
  • benennt aus präventionspraktischer Perspektive Fort- und Weiterbildungsbedarf
  • ist Kontaktperson vor Ort für die Präventionsbeauftragte des Bistum Hildesheim

Kontakt

Bei Fragen, Anregungen oder Wünschen zum Thema Prävention, Unklarheiten oder Verdachtsfällen schreiben Sie mir gerne unter:

praevention(ät)katholische-kirche-uelzen.de

 Auf dieses Email-Postfach hat ausschließlich unsere Präventionsfachkraft Frau Ingrid Winter Zugriff!


Verhaltenskodex für die katholische Kirchengemeinde Zum Göttlichen Erlöser

mit den Standorten Uelzen, Bad Bevensen, Ebstorf und Bad Bodenteich

Hier finden Sie den vollständigen Text des Verhaltenscodex

Präambel

Respektvoller Umgang im Dienst für Gott hat in unserer Kirchengemeinde oberste Priorität. Die Menschen sollen bei uns offen angenommen und sicher sein. Zur Vermeidung des Missbrauchs des uns entgegengebrachten Vertrauens wünschen wir uns die Beachtung der folgenden Regeln:

 

  • a) Einzelgespräche mit jugendlichen oder erwachsenen Schutzpersonen beschränken sich auf seelsorgerische Beratung und die Beichte. Sie bedürfen des freien Willens. Einzelgespräche finden nur in den dafür vom Rechtsträger vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten statt.
  • b) Herausgehobene, freundschaftliche Beziehungen zwischen Bezugspersonen und Minderjährigen (oder erwachsenen Schutzpersonen) sind zu unterlassen.
  • c) Finanzielle Zuwendungen und Geschenke von Bezugspersonen an einzelne Minderjährige (oder erwachsenen Schutzpersonen) sind untersagt.
  • d) Körperliche Berührungen haben altersgerecht und angemessen zu sein. Stete Achtsamkeit und Zurückhaltung sind geboten. Insbesondere ist jede körperliche Annäherung in Verbindung mit dem Versprechen von Belohnung oder Androhung von Repressalien strengstens verboten.
  • e) Die Auswahl des Arbeitsmaterials hat pädagogisch sinnvoll und insbesondere altersadäquat zu erfolgen. Jugendschutzbestimmungen sind zu beachten. Es dürfen in keinem Fall Filme, Computerspiele oder Druckmaterial mit pornographischen, gewaltverherrlichenden oder rechtsextremen Inhalten in unserer Gemeinde Verwendung finden.
  • f) Der Konsum von Nikotin, Alkohol und Drogen, sowie der missbräuchliche Konsum von Medikamenten (*) ist mit oder in Gegenwart von Schutzpersonen untersagt und in Gemeinderäumen unzulässig. (* über die Einnahme regelmäßiger Medikamente sollten die Erziehungsberechtigten informieren)
  • g) Es gilt das Recht am eigenen Bild. Jede Speicherung oder Weitergabe von Bild- oder Tonaufnahmen darf nur mit Einvernehmen der Person und des Personensorgeberechtigten (Erziehungsberechtigten) erfolgen. Es ist nicht gestattet, unwissentlich Film- oder Tonaufzeichnungen durchzuführen.
  • h) Die Nutzung von sozialen Medien und Messengerdiensten („Whatsapp“) zwischen Bezugsperson und Schutzperson sollte lediglich zur vorangehend vereinbarten Termin- oder Informationsweitergabe genutzt werden.
  • i) Die Gemeinde ist kein Ort für den Einsatz von körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug als Disziplinierungsmaßnahme. Ist die Gemeinschaft durch entsprechendes Verhalten von Schutzpersonen gefährdet ist die unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem/den Personensorgeberechtigten (Erziehungsberechtigten) wichtig. Hier steht auch die Präventionsfachkraft unterstützend zur Seite.
  • j) Besonderheiten bei Veranstaltungen, die länger als 2 Stunden dauern, bei Nutzung von Duscheinrichtungen und bei Veranstaltungen mit Übernachtung
    • Schutzpersonen sollten durch eine der Veranstaltung angemessene Zahl von erwachsenen männlichen und weiblichen Bezugspersonen begleitet werden.
    • Insbesondere bei Fahrten oder Übernachtungen muss das schriftliche Einverständnis der Personensorgeberechtigten vorliegen.
    • Schutzpersonen müssen geschlechtergetrennt und entsprechend ihrer Altersgruppe Schlaf- und Sanitärbereiche mit Wahrung der Intimsphäre jedes Einzelnen nutzen.
    • Eine zeitgleiche Nutzung der Sanitärräume durch eine Bezugsperson oder das Schlafen einer Bezugsperson in einem gemeinsamen Schlafraum mit Schutzpersonen gilt es zu vermeiden. Ausnahmen von diesen Regeln können bei Hilfsbedürftigkeit in Absprache notwendig sein; es sollte dies jedoch im vornherein mit einer Begründung gemeinsam dokumentiert werden.
    • Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen in Privaträumen von Haupt- und Ehrenamtlichen Bezugspersonen sind untersagt.
  • k) Jeder haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter mit kirchlichem Kontakt zu Minderjährigen und/oder schutz-/hilfebedürftigen Erwachsenen wird, wenn nicht schon geschehen, zeitnah eine Präventionsfortbildung zur Vermeidung sexualisierter Gewalt besuchen.
  • l) Bei regelmäßiger Betreuung (insbesondere gemäß Punkt j)) von Schutzpersonen in der Gemeinde erkläre ich mich zur Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses (kostenfrei) und der Selbstauskunftserklärung bereit.

Hiermit erkenne ich den vorangehenden Verhaltenskodex an.

 

Datum Name Unterschrift

Hiermit bestätige ich vorangehenden Verhaltenskodex erläutert zu haben.

 

Datum Name Unterschrift